Was sind Herstellkosten?

Die Herstellkosten umfassen sämtliche Kosten, die bei der Produktion eines Produkts in einem Unternehmen anfallen. Sie dienen einerseits als Grundlage für die Preisgestaltung und die Ermittlung der Produktrentabilität und andererseits als Bewertungsmaßstab für die Bestände an fertigen und unfertigen Erzeugnissen im Jahresabschluss. Während für die Kalkulation der Verkaufspreise betriebswirtschaftliche Kriterien im Vordergrund stehen, unterliegt die Bestandsbewertung gesetzlichen Vorgaben, da sie direkten Einfluss auf den Unternehmenserfolg und die Steuerbemessung hat.

Die Ermittlung der Herstellkosten erfolgt durch die Zusammenführung der Fertigungs- und Materialkosten. Einzelkosten, die einem Produkt direkt zugeordnet werden können, werden unmittelbar verbucht, während Gemeinkosten über Verteilungsschlüssel oder Maschinenstundensätze auf die Kostenträger umgelegt werden. So werden Fertigungsgemeinkosten anhand der Fertigungseinzelkosten, Materialgemeinkosten anhand der Materialeinzelkosten und Verwaltungs- sowie Vertriebsgemeinkosten anhand der Herstellkosten des Produkts verteilt. Diese differenzierte Berechnung ist notwendig, da Unternehmen oft mehrere, nicht homogene Produkte mit unterschiedlichen Produktionsprozessen herstellen.

In der Kostenkalkulation werden die Herstellkosten als Basis für die Bestimmung der Selbstkosten genutzt. Dazu werden Fertigungs- und Materialeinzelkosten mit entsprechenden Gemeinkostenzuschlägen verrechnet. Sondereinzelkosten, die unabhängig von der Produktionsmenge anfallen, wie Lizenz- oder Prüfkosten, werden ebenfalls berücksichtigt. Die ermittelten Herstellkosten dienen als Grundlage für weitere Kalkulationsschritte, insbesondere zur Festlegung der Verwaltungsgemeinkosten, Vertriebsgemeinkosten und letztlich der Selbstkosten eines Produkts.

Für die Bestandsbewertung im Jahresabschluss dürfen keine kalkulatorischen Kosten, wie kalkulatorischer Unternehmerlohn oder kalkulatorische Zinsen, in die Herstellkosten einfließen. Eine zu hohe Bewertung der Bestände könnte zu einer überhöhten Darstellung des Unternehmensvermögens führen und damit dem Prinzip des Gläubigerschutzes widersprechen. Daher müssen kalkulatorische und tatsächliche Herstellkosten strikt getrennt werden, um eine realistische Abbildung der finanziellen Lage des Unternehmens zu gewährleisten.

Wenn sie Fragen zu weiteren Steuerbegriffen haben – werfen Sie einen Blick in unsere umfassende Steuerliche Infothek .

Hinweis:

Die bereitgestellten Informationen geben und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Diese Informationen können eine individuelle Beratung im Einzelfall nicht ersetzten. Alle Informationen und Angaben haben wir nach besten Wissen zusammengestellt. Obwohl sie mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt wurden, kann eine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit nicht übernommen werden.

Obiges Bild ist KI-generiert