Bei abnutzbaren Vermögensgegenständen bzw. Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens werden die Anschaffungs- oder Herstellungskosten über die voraussichtliche Nutzungsdauer verteilt. Als Steuerberater in München unterstützen wir Sie dabei, die optimale Abschreibungsstrategie für Ihre Investitionen zu wählen. Handelsrechtlich bezeichnet man diese Verteilung als Abschreibung, während das Steuerrecht den Begriff Absetzung für Abnutzung (AfA) verwendet.
AfA-Tabellen: Wie Sie die richtige Nutzungsdauer für Ihr Anlagevermögen bestimmen
Zur Bestimmung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer greifen Unternehmen auf die amtlichen AfA-Tabellen zurück. Ein erfahrener Steuerberater in München kann Sie bei der korrekten Anwendung dieser Tabellen unterstützen, um sicherzustellen, dass Ihre Abschreibungen den gesetzlichen Vorgaben entsprechen und Ihnen steuerliche Vorteile bieten.
Planmäßige, außerplanmäßige und Sonderabschreibungen: Nutzen Sie alle Möglichkeiten
Neben der planmäßigen Abschreibung gibt es auch außerplanmäßige Abschreibungen sowie Sonderabschreibungen, die unter bestimmten Voraussetzungen in Anspruch genommen werden können. Als kompetente Steuerberater in München stehen wir Ihnen zur Seite und beraten Sie umfassend zu allen Abschreibungsmöglichkeiten, die Ihre Steuerlast beeinflussen können.
Wenn sie Fragen zu weiteren Steuerbegriffen haben – werfen Sie einen Blick in unsere umfassende Steuerliche Infothek .
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