Altersrente und Arbeitsverhältnis: Wichtige rechtliche und steuerliche Aspekte

Ein unbefristetes Arbeitsverhältnis endet nicht automatisch mit dem Erreichen eines bestimmten Alters oder dem Beginn des Rentenbezugs. Es bedarf einer formellen Kündigung oder eines Aufhebungsvertrags, um das Arbeitsverhältnis zu beenden. Als Steuerberater in München unterstützen wir Sie bei allen rechtlichen und steuerlichen Fragestellungen rund um das Arbeitsverhältnis im Rentenalter.

Altersgrenzen in Arbeitsverträgen: Was Sie beachten sollten

Häufig sind in Arbeitsverträgen, Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen Altersgrenzen festgelegt, bei denen das Arbeitsverhältnis automatisch mit dem Erreichen des vorgesehenen Alters endet, ohne dass eine Kündigung notwendig ist. Die Regelaltersgrenze hängt dabei vom Geburtsjahrgang des Arbeitnehmers ab und kann variieren. In bestimmten Fällen gibt es Ausnahmen, bei denen eine rechtzeitige Beratung durch einen erfahrenen Steuerberater in München von Vorteil ist.

Steuerberater in München Illustration
Steuerliche Aspekte von Rentenbezügen und Kapitalerträgen

Neben dem Rentenbezug können auch laufende Einnahmen wie Zinsen und Dividenden voll steuerpflichtig sein, abzüglich des Sparer-Pauschbetrags. Verluste aus Aktienverkäufen können nur mit Gewinnen aus Aktienverkäufen verrechnet werden, und für Termingeschäfte gibt es eine jährliche Verrechnungsgrenze. Als Steuerberater in München unterstützen wir Sie dabei, Kapitalerträge optimal zu verrechnen und dabei keine Steuervorteile ungenutzt zu lassen.

Wenn sie Fragen zu weiteren Steuerbegriffen haben – werfen Sie einen Blick in unsere umfassende Steuerliche Infothek .

 

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