Altersvorsorge: Ein Überblick über gesetzliche, betriebliche und private Möglichkeiten

Die Altersvorsorge hat aufgrund der demographischen Entwicklung in Deutschland zunehmend an Bedeutung gewonnen. Der Gesetzgeber hat nicht nur die gesetzlichen Rahmenbedingungen der Rentenversicherung angepasst, sondern auch steuerrechtliche Vorschriften reformiert. Wesentliche Säulen der Altersvorsorge sind die gesetzliche, betriebliche und private Altersvorsorge.

Gesetzliche und private Altersvorsorge: Was Sie wissen müssen

Neben der gesetzlichen Altersvorsorge, die als Grundpfeiler dient, können auch private Altersvorsorgeprodukte wie Riester- und Rürup-Verträge eine wichtige Rolle spielen. Diese werden steuerlich gefördert, wobei die Auszahlungen in der Rentenphase nachgelagert besteuert werden. Darüber hinaus können Kapitalanlagen wie Immobilien, Aktien und Lebensversicherungen zur Altersvorsorge beitragen.

Illustration Steuerkanzlei München

Gib hier deine Überschrift ein

Betriebliche Altersversorgung: Stärkung durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz

Das am 1. Januar 2018 in Kraft getretene Betriebsrentenstärkungsgesetz soll insbesondere kleinen Unternehmen und Geringverdienern den Zugang zur betrieblichen Altersversorgung erleichtern. Es zielt darauf ab, die betriebliche Altersvorsorge zu stärken und die Riester-Rente zu fördern.

Betriebliche Altersversorgung: Stärkung durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz

Das am 1. Januar 2018 in Kraft getretene Betriebsrentenstärkungsgesetz soll insbesondere kleinen Unternehmen und Geringverdienern den Zugang zur betrieblichen Altersversorgung erleichtern. Es zielt darauf ab, die betriebliche Altersvorsorge zu stärken und die Riester-Rente zu fördern.

Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung

Die betriebliche Altersversorgung bietet verschiedene Durchführungswege, die je nach Unternehmensgröße und individuellem Bedarf gewählt werden können:

  • Direktzusage
  • Unterstützungskasse
  • Direktversicherung
  • Pensionskasse
  • Pensionsfonds

In der Ansparphase sind die Beiträge oft steuerfrei oder werden nicht als Arbeitslohn behandelt, während die Auszahlungen nachgelagert besteuert werden. Wir als Steuerberater  in München kann Sie dazu umfassend beraten.

Hinweis:

Die bereitgestellten Informationen geben und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Diese Informationen können eine individuelle Beratung im Einzelfall nicht ersetzten. Alle Informationen und Angaben haben wir nach besten Wissen zusammengestellt. Obwohl sie mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt wurden, kann eine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit nicht übernommen werden.

Obiges Bild ist KI-generiert