Ein Arbeitnehmer gilt als arbeitsunfähig, wenn er seine vertraglich vereinbarte Arbeit aufgrund gesundheitlicher Probleme nicht ausüben kann, ohne seine Gesundheit weiter zu gefährden. Dies ist die Grundlage für den Anspruch auf Entgeltfortzahlung und Krankengeld. Als Steuerberater in München unterstützen wir Sie dabei, die steuerlichen und rechtlichen Konsequenzen im Falle einer Arbeitsunfähigkeit zu verstehen.
Wann gilt ein Arbeitnehmer als arbeitsunfähig? – Unterstützung durch Ihren Steuerberater in München
Arbeitsunfähigkeit entsteht durch eine Krankheit, die direkt mit der Unfähigkeit verbunden ist, die Arbeit zu verrichten. Auch teilweise arbeitsfähige Arbeitnehmer können als arbeitsunfähig gelten, wenn die Fortsetzung der Arbeit ihre Gesundheit verschlechtern würde. Ein Steuerberater in München kann Ihnen dabei helfen, die Regelungen rund um Arbeitsunfähigkeit und die Auswirkungen auf Ihre Steuerlast zu verstehen.
Feststellung der Arbeitsunfähigkeit: Elektronische Bescheinigung und Beweislast
Die Arbeitsunfähigkeit wird durch eine ärztliche Bescheinigung (AU) nachgewiesen. Diese Bescheinigung hat einen hohen Beweiswert, doch Arbeitgeber können den Beweiswert anzweifeln, wenn sie triftige Gründe vorbringen. Ab dem 1.1.2023 wird die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) eingeführt. Die Krankenkasse stellt die Daten elektronisch bereit, und der Arbeitgeber wird informiert. Ihr Steuerberater in München kann Ihnen dabei helfen, die neuen Verfahren zu verstehen und mögliche steuerliche Auswirkungen zu berücksichtigen.
Nachweispflicht des Arbeitnehmers: Was Sie beachten müssen
Arbeitnehmer müssen die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) fristgerecht beim Arbeitgeber einreichen. Dies gilt auch für die Fortsetzung der Arbeitsunfähigkeit. In einigen Fällen, wie bei geringfügig Beschäftigten oder bei im Ausland ausgestellten AU-Bescheinigungen, bleibt die Nachweispflicht in Papierform bestehen. Ein Steuerberater in München hilft Ihnen dabei, sicherzustellen, dass Sie Ihre Pflichten korrekt erfüllen.
Verweigerung der Entgeltfortzahlung: Unterstützung durch Ihren Steuerberater in München
Arbeitgeber können die Entgeltfortzahlung verweigern, wenn der Arbeitnehmer die AU nicht oder nicht fristgerecht nachweist. Verstöße gegen die Anzeigepflicht können zu einer Abmahnung oder sogar Kündigung führen. Ein Steuerberater in München kann Sie dabei unterstützen, Ihre Rechte zu schützen und mögliche Konsequenzen zu vermeiden.
Meldung bei der Krankenkasse: Wichtige Hinweise für Versicherte
Versicherte müssen ihre Krankenkasse innerhalb einer Woche über die Arbeitsunfähigkeit informieren. Bei verspäteter Meldung ruht der Anspruch auf Krankengeld. In Zweifelsfällen kann der Arbeitgeber die Krankenkasse auffordern, eine Stellungnahme des Medizinischen Dienstes einzuholen. Ihr Steuerberater in München kann Ihnen helfen, diese Regelungen zu verstehen und sicherzustellen, dass Sie Ihre Rechte wahren.
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