Ein Arbeitszeitkonto ermöglicht eine flexible Gestaltung der Arbeitszeiten, indem die tatsächlich geleistete Arbeitszeit eines Arbeitnehmers erfasst und mit der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit abgeglichen wird. Dabei führen Überschreitungen zu Zeitguthaben und Unterschreitungen zu Zeitschulden. Als Steuerberater in Münchenunterstützen wir Sie dabei, die steuerlichen und rechtlichen Auswirkungen eines Arbeitszeitkontos zu verstehen.
Arten von Arbeitszeitkonten – Unterstützung durch Ihren Steuerberater in München
Es gibt verschiedene Arten von Arbeitszeitkonten, die je nach betrieblichem Bedarf und persönlichen Wünschen des Arbeitnehmers genutzt werden können:
- Laufende Konten (z.B. Gleitzeitkonto): Diese Konten gleichen Plus- und Minussalden regelmäßig aus, um den Bedürfnissen des Unternehmens und des Mitarbeiters gerecht zu werden.
- Zeitwertkonten: Diese dienen der langfristigen Freistellung, wie für Sabbaticals oder vorgezogenen Ruhestand, und können durch Umwandlung von Entgeltbestandteilen aufgebaut werden.
Ihr Steuerberater in München hilft Ihnen dabei, das passende Modell für Ihr Unternehmen zu finden und die steuerliche Behandlung korrekt zu handhaben.
Rechtliche Grundlagen und Minusstunden: Was Sie wissen müssen
Arbeitszeitkonten müssen tarif- oder arbeitsvertraglich geregelt sein. Die Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes und des Mindestlohngesetzes müssen dabei berücksichtigt werden. Minusstunden können sich ansammeln und müssen vom Arbeitnehmer später durch zusätzliche Arbeitszeit ausgeglichen werden. Ein Steuerberater in München kann Ihnen bei der rechtlichen Ausgestaltung und der steuerlichen Behandlung von Arbeitszeitkonten und Minusstunden helfen.
Steuerliche Behandlung von Arbeitszeitkonten
- Flexi- oder Gleitzeitkonten: Diese sind steuerlich unbedeutend, da sie nur der Ansammlung und Nutzung von Mehr- oder Minderarbeitszeiten dienen.
- Zeitwertkonten: Bei diesen Konten wird der Arbeitslohn erst während der Freistellung versteuert. Dies bietet steuerliche Vorteile, die Ihr Steuerberater in München für Sie optimieren kann.
- Auszahlung bei Notlagen: Zeitwertkonten-Guthaben können in existenzbedrohenden Notlagen ausgezahlt werden, ohne dass das gesamte Guthaben versteuert wird.
Insolvenzschutz und Kurzarbeit: Wichtige Hinweise
Das Guthaben auf Zeitwertkonten muss gegen das Insolvenzrisiko des Arbeitgebers geschützt und sicher angelegt werden. Bei Kurzarbeit müssen Zeitguthaben in der Regel vor der Beantragung von Kurzarbeitergeld abgebaut werden. In bestimmten Fällen können jedoch Guthaben bestehen bleiben. Ein Steuerberater in München hilft Ihnen dabei, diese komplexen Regelungen zu verstehen und Ihre Konten rechtssicher zu führen.
Geringfügig Beschäftigte und Arbeitszeitkonten
Auch für geringfügig Beschäftigte kann ein Arbeitszeitkonto geführt werden, sofern das regelmäßige Arbeitsentgelt die Geringfügigkeitsgrenze nicht überschreitet. Dabei müssen steuerliche und arbeitsrechtliche Vorgaben eingehalten werden. Ihr Steuerberater in München unterstützt Sie bei der korrekten Führung von Arbeitszeitkonten für geringfügig Beschäftigte.
Wenn sie Fragen zu weiteren Steuerbegriffen haben – werfen Sie einen Blick in unsere umfassende Steuerliche Infothek .
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