Arbeitszimmer und Homeoffice-Pauschale bei Arbeitnehmern: Steuerliche Regelungen

Die Abzugsfähigkeit von Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer ist an bestimmte Voraussetzungen gebunden. Im Jahr 2023 haben sich einige Änderungen ergeben, insbesondere in Bezug auf die Homeoffice-Pauschale. Als Steuerberater in München unterstützen wir Sie dabei, Ihre Ansprüche korrekt geltend zu machen und die steuerlichen Vorteile optimal zu nutzen.

Abzugsfähigkeit des häuslichen Arbeitszimmers: Voraussetzungen

Die Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer und dessen Ausstattung sind grundsätzlich nicht als Werbungskosten abzugsfähig. Eine Ausnahme besteht, wenn das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeitdarstellt. In diesem Fall können die Aufwendungen vollständig oder alternativ in Form eines Pauschalbetrags von 1.260 EUR abgezogen werden. Ab 2023 entfällt die bisherige Regelung, nach der bis zu 1.250 EUR abziehbar waren, wenn kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung stand, das Arbeitszimmer aber nicht den Mittelpunkt der Tätigkeit bildete.

Homeoffice-Pauschale: Flexible Abzugsmöglichkeit für Arbeitnehmer

Unabhängig vom Vorhandensein eines häuslichen Arbeitszimmers können Steuerpflichtige die Homeoffice-Pauschalein Höhe von 6 EUR pro Kalendertag nutzen, an dem sie überwiegend im Homeoffice arbeiten, bis zu maximal 1.260 EUR pro Jahr. Diese Pauschale kann auch ohne ein separates Arbeitszimmer in Anspruch genommen werden. Wenn kein anderer Arbeitsplatz vorhanden ist, entfällt die Voraussetzung der überwiegenden Tätigkeit im Homeoffice.

Der Begriff des häuslichen Arbeitszimmers: Was zählt als Arbeitszimmer?

Ein häusliches Arbeitszimmer ist ein Raum, der in die häusliche Sphäre des Steuerpflichtigen eingebunden ist und vorwiegend für gedankliche, schriftliche oder organisatorische Arbeiten genutzt wird. Der Begriff ist nicht gesetzlich definiert, sondern durch die Rechtsprechung geprägt. Räume, die nicht ausschließlich beruflich genutzt werden, wie Lager oder Praxen, gelten nicht als häusliches Arbeitszimmer, und die Aufwendungen dafür sind in vollem Umfang abziehbar. Ein Steuerberater in München kann Ihnen dabei helfen, diese Unterscheidungen korrekt zu treffen.

Mittelpunkt der Tätigkeit: Wann ist das Arbeitszimmer abziehbar?

Wenn das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit bildet, sind die Aufwendungen vollständig abzugsfähig. Der Mittelpunkt wird nach dem inhaltlichen Schwerpunkt der Tätigkeit bestimmt, nicht nach dem zeitlichen Umfang. Bei mehreren beruflichen Tätigkeiten ist der qualitative Schwerpunkt entscheidend. Ein Steuerberater in München hilft Ihnen dabei, diese Kriterien zu klären und Ihre Ansprüche korrekt geltend zu machen.

Homeoffice-Pauschale ohne Arbeitszimmervoraussetzungen: Flexibilität für Arbeitnehmer

Die Homeoffice-Pauschale kann auch dann in Anspruch genommen werden, wenn kein häusliches Arbeitszimmervorhanden ist. Dies gilt insbesondere dann, wenn für die Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht, selbst wenn an demselben Tag außerhäuslich gearbeitet wird. Ein Steuerberater in München kann Ihnen helfen, die Voraussetzungen für die Homeoffice-Pauschale zu prüfen und sie optimal zu nutzen.

Weitere Abzugsmöglichkeiten: Arbeitsmittel und Telefonkosten

Neben der Homeoffice-Pauschale sind auch Aufwendungen für Arbeitsmittel sowie Telefon- und Internetkostenweiterhin steuerlich absetzbar. Ein Steuerberater in München unterstützt Sie dabei, diese zusätzlichen Abzugsmöglichkeiten in Ihrer Steuererklärung geltend zu machen.

Beispiel: Lehrer und Homeoffice-Pauschale

Ein Lehrer, der vormittags in der Schule unterrichtet und nachmittags im Homeoffice arbeitet, könnte unter bestimmten Voraussetzungen die Homeoffice-Pauschale zusätzlich zur Entfernungspauschale abziehen, wenn für die Nachmittagsarbeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Ihr Steuerberater in München hilft Ihnen, solche Fälle korrekt zu bewerten und steuerliche Vorteile zu maximieren.

Hinweis:

Die bereitgestellten Informationen geben und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Diese Informationen können eine individuelle Beratung im Einzelfall nicht ersetzten. Alle Informationen und Angaben haben wir nach besten Wissen zusammengestellt. Obwohl sie mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt wurden, kann eine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit nicht übernommen werden.

Obiges Bild ist KI-generiert