Außenprüfung: Vieles was Sie über Betriebsprüfungen wissen müssen

Formen und Besonderheiten der Betriebsprüfung

Es gibt verschiedene Arten von Betriebsprüfungen, die je nach Umfang und Art der betroffenen Steuern variieren. Bei Ehegatten und Lebenspartnern muss für jede Person eine eigene Prüfungsanordnung erlassen werden. Bei Personengesellschaften richtet sich die Prüfungsanordnung an die Gesellschaft, jedoch können auch die Verhältnisse der Gesellschafter geprüft werden. Ihr Steuerberater in München kann Ihnen dabei helfen, den genauen Umfang der Prüfung zu verstehen und sich darauf vorzubereiten.

Wann ist mit einer Betriebsprüfung zu rechnen?

Die Wahrscheinlichkeit einer Betriebsprüfung hängt von der Größe des Betriebs ab. Während Großbetriebe nahezu lückenlos geprüft werden, werden Kleinstbetriebe eher sporadisch überprüft. Es gibt keine festen Zeitabstände, jedoch können betriebliche Besonderheiten oder Auffälligkeiten im Steuerverhalten eine Prüfung auslösen. Ein Steuerberater in München kann Ihnen dabei helfen, sich auf eine potenzielle Prüfung vorzubereiten und Ihre Steuerunterlagen ordnungsgemäß zu führen.

Illustration Steuerberater München

 

Umfang und Ablauf der Betriebsprüfung

Der sachliche Umfang der Betriebsprüfung umfasst alle steuerlich relevanten Sachverhalte. Der zeitliche Umfang richtet sich nach der Betriebsgröße. Während Großbetriebe lückenlos geprüft werden, werden kleinere Unternehmen in der Regel für die letzten drei Jahre überprüft. Die Prüfungsanordnung wird mindestens zwei Wochen vor Beginn der Prüfung schriftlich oder elektronisch bekannt gegeben und enthält den Prüfungszeitraum sowie die zu prüfenden Steuern.

Mitwirkungspflichten und Durchführung der Prüfung

Der Steuerpflichtige muss während der Betriebsprüfung gewisse Mitwirkungspflichten erfüllen, wie das Bereitstellen eines geeigneten Arbeitsraums und die Vorlage der erforderlichen Unterlagen sowie EDV-Daten. Am Ende der Prüfung findet eine Schlussbesprechung statt, in der die Ergebnisse der Prüfung erörtert werden. Über die Prüfung wird ein Prüfungsbericht erstellt, der die Feststellungen zusammenfasst. Ihr Steuerberater in München kann Sie während der gesamten Prüfung begleiten und sicherstellen, dass Ihre Rechte gewahrt bleiben.

Konsequenzen der Betriebsprüfung

Nach Abschluss der Prüfung wertet das Finanzamt den Prüfungsbericht aus und erlässt daraufhin gegebenenfalls neue oder geänderte Steuerbescheide. Diese geänderten Bescheide haben erhöhte Bestandskraft und können nicht mehr wegen nachträglich bekannt gewordener Tatsachen geändert werden, es sei denn, es liegt eine Steuerhinterziehung vor. Ein Steuerberater in München hilft Ihnen, die Konsequenzen der Betriebsprüfung zu verstehen und rechtzeitig zu handeln.

Eine Betriebsprüfung, auch Außenprüfung genannt, ist eine Überprüfung der steuerlichen Verhältnisse eines Unternehmens oder einer Privatperson durch das Finanzamt vor Ort. Ziel der Prüfung ist die Sicherstellung der ordnungsgemäßen Steuererhebung. Es können verschiedene Steuerarten geprüft werden, abhängig von der Art und dem Umfang des Steuerpflichtigen. Ein Steuerberater in München unterstützt Sie dabei, sich auf eine Betriebsprüfung vorzubereiten und während des Prozesses rechtssicher zu agieren.

Wer kann geprüft werden? – Unterstützung durch Ihren Steuerberater in München

Grundsätzlich können alle Steuerpflichtigen einer Betriebsprüfung unterzogen werden, unabhängig davon, ob bereits Steuerbescheide ergangen sind oder nicht. Die Zuständigkeit liegt beim Finanzamt, das auch für die Besteuerung verantwortlich ist, oder bei einem beauftragten Finanzamt. Betriebsprüfungen betreffen sowohl Unternehmen als auch Privatpersonen mit hohen Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit, Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtungoder anderen Einkünften.

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