Berufskrankheiten entstehen durch langfristige schädigende Einwirkungen während der beruflichen Tätigkeit und haben einen ursächlichen Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit. Sie sind gesetzlich definiert und in der Berufskrankheiten-Verordnung aufgeführt. Ein Steuerberater in München kann Sie beraten, wie sich eine Berufskrankheit steuerlich und sozialversicherungsrechtlich auswirkt.
Arbeitsrechtliche Aspekte bei Berufskrankheiten
Bei einer Berufskrankheit bleibt das Arbeitsverhältnis grundsätzlich bestehen, und Arbeitnehmer haben Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, im Rahmen des betrieblichen Eingliederungsmanagements (bEM) Maßnahmen zur Wiedereingliederung des erkrankten Mitarbeiters zu ergreifen, um die Arbeitsunfähigkeit zu überwinden.
Praxis-Tipp: Anerkannte Berufskrankheiten berechtigen zu Leistungen der Unfallversicherung, wie Beratung, Trainingsmaßnahmen, Mobilitätshilfen und Zuschüsse für die Umgestaltung des Arbeitsplatzes.
Kündigung bei Berufskrankheit: Wann ist das möglich?
Eine Kündigung aufgrund einer Berufskrankheit ist nur unter bestimmten Bedingungen zulässig:
- Negative Zukunftsprognose: Es besteht keine Aussicht auf eine Verbesserung der Gesundheit.
- Betriebliche Beeinträchtigungen: Die betrieblichen Interessen sind erheblich beeinträchtigt.
- Interessenabwägung: Die Abwägung fällt zugunsten des Arbeitgebers aus.
Falls eine Weiterbeschäftigungsmöglichkeit besteht, ist eine Kündigung ausgeschlossen. Ein Steuerberater in Münchenkann Sie beraten, wie Sie solche Situationen rechtlich absichern.
Sozialversicherung und Entschädigung durch die Berufsgenossenschaft
Berufskrankheiten sind von der Berufsgenossenschaft als Versicherungsfall anerkannt, wenn sie in der Berufskrankheiten-Verordnung aufgelistet sind. Arbeitsbedingte Erkrankungen, die durch Arbeitsbedingungen verursacht werden, fallen ebenfalls darunter.
Bei Verdacht auf eine Berufskrankheit muss der Unternehmer den Unfallversicherungsträger informieren. Die Entschädigungsleistungen entsprechen denen bei Arbeitsunfällen und umfassen medizinische Versorgung und Rehabilitationsmaßnahmen.
Gruppen der Berufskrankheiten: Wichtige Kategorien
Die Berufskrankheiten-Verordnung listet verschiedene Arten von Berufskrankheiten auf, darunter:
- Chemische Einwirkungen: Krankheiten durch Chemikalien, wie z. B. Benzolvergiftungen.
- Physikalische Einwirkungen: Erkrankungen durch Lärm, wie Schwerhörigkeit.
- Infektionserreger: Erkrankungen durch Viren oder Parasiten.
- Atemwegserkrankungen: Lungenkrankheiten durch Asbest oder allergische Stoffe.
- Hautkrankheiten: Dermatologische Erkrankungen durch Schadstoffe.
- Sonstige Ursachen: Erkrankungen wie Augenzittern bei Bergleuten.
Ihr Steuerberater in München kann Sie dabei unterstützen, die steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Folgen dieser Berufskrankheiten zu erfassen.
Wenn sie Fragen zu weiteren Steuerbegriffen haben – werfen Sie einen Blick in unsere umfassende Steuerliche Infothek .
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