Betreuungsgeld: Historie, Rechtsprechung und Regelungen

Das Betreuungsgeld war eine finanzielle Leistung für Eltern, die ihre Kinder außerhalb öffentlich geförderter Betreuungseinrichtungen betreuten, etwa in der Familie oder im privaten Umfeld. Es diente dazu, die Wahlfreiheit bei der Kinderbetreuung zu fördern, ergänzend zum Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz. Obwohl das Betreuungsgeld auf Bundesebene abgeschafft wurde, haben einige Bundesländer eigene Regelungen eingeführt. Ein Steuerberater in München unterstützt Sie dabei, die steuerliche Behandlung solcher Leistungen zu verstehen.

 
Historie und Rechtsprechung: Warum wurde das Betreuungsgeld abgeschafft?

Das Betreuungsgeld wurde durch das Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt, da der Bund nicht zuständig war, eine solche Leistung zu regeln. Seitdem gibt es auf Bundesebene kein Betreuungsgeld mehr. Die Abschaffung hat jedoch dazu geführt, dass einzelne Bundesländer eigene Modelle entwickelt haben.

Illustration Steuerberater München
Aktuelle Regelungen in den Bundesländern

Einige Bundesländer haben ersatzweise Leistungen eingeführt, um Eltern zu unterstützen, die ihre Kinder selbst betreuen:

  1. Bayern: Familiengeld

    • Das Familiengeld ersetzt das Betreuungsgeld in Bayern.
    • Es wird unabhängig vom Einkommen gezahlt und richtet sich an Eltern mit Kindern im Alter von 1 bis 3 Jahren.
    • Eltern müssen bestimmte Bedingungen erfüllen, wie z. B. keine Vollzeitbeschäftigung.
  2. Sachsen: Landeserziehungsgeld

    • Das Landeserziehungsgeld wird an Eltern gezahlt, die ihre Kinder im zweiten und dritten Lebensjahr selbst betreuen.
    • Es ist einkommensabhängig und wird nach bestimmten sozialen Kriterien gewährt.

Ihr Steuerberater in München hilft Ihnen, die steuerliche Behandlung solcher Leistungen zu prüfen und diese korrekt in Ihrer Steuererklärung zu berücksichtigen.

 

 

Steuerliche Behandlung von Betreuungsgeld und ähnlichen Leistungen

Das Betreuungsgeld sowie vergleichbare Landesleistungen sind in der Regel steuerfrei. Sie unterliegen jedoch dem Progressionsvorbehalt, wodurch sie das zu versteuernde Einkommen beeinflussen können. Ein Steuerberater in München kann Ihnen helfen, diese Auswirkungen zu berechnen und mögliche Steuervorteile zu nutzen.

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