Compliance im Unternehmen: Bedeutung, gesetzliche Grundlagen und Implementierung

Der Begriff Compliance bezeichnet die Sicherstellung rechtskonformen Verhaltens innerhalb eines Unternehmens. In den letzten Jahren hat die Bedeutung von Compliance zugenommen, insbesondere aufgrund öffentlicher Skandale und Gesetzesverstöße in deutschen Großunternehmen. Ein effektives Compliance-Management schützt Unternehmen und deren Führungskräfte vor Haftungsrisiken und Reputationsschäden.

Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Obwohl es keine allgemeine gesetzliche Verpflichtung zur Einführung einer Compliance-Struktur gibt, existieren spezifische gesetzliche Vorgaben, die beachtet werden müssen. International sind beispielsweise der Foreign Corrupt Practices Act (FCPA) von 1977 in den USA und der UK Bribery Act von 2011 relevant. In Deutschland betreffen Compliance-Anforderungen unter anderem das Kreditwesengesetz (KWG), das Wertpapierhandelsgesetz (WpHG)und das Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB). Zudem verpflichtet § 91 Abs. 2 des Aktiengesetzes (AktG) den Vorstand, ein System zur Früherkennung gesellschaftsgefährdender Entwicklungen einzuführen. Mit der EU-Whistleblower-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2019/1937) wurde ein umfangreicher Schutz für Hinweisgeber eingeführt, der in Deutschland durch das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) umgesetzt wird.

Ihr Steuerberater in München kann Sie beraten, diese gesetzlichen Vorgaben in Ihrem Unternehmen umzusetzen und Risiken zu minimieren.

Illustration Steuerberater in München

Arbeitsrechtliche Aspekte

Eine funktionierende Compliance-Struktur kann die Basis für eine positive Unternehmenskultur sein und das Unternehmensimage stärken. Wesentliche Schritte zur Implementierung umfassen:

  • Risikobewertung: Analyse potenzieller Compliance-Risiken unter Berücksichtigung branchenspezifischer Besonderheiten.

  • Compliance-Commitment: Deutliche und glaubhafte Verpflichtung der Geschäftsleitung zur Einhaltung von Compliance-Standards.

  • Organisatorische Maßnahmen: Einrichtung einer Compliance-Abteilung und Bestellung eines Compliance-Officers.

  • Erstellung von Verhaltenskodizes: Erlass eines „Code of Conduct“, der die Compliance-Regeln festlegt und arbeitsrechtlich implementiert wird.

  • Kommunikation und Schulung: Interne Kommunikation der Compliance-Struktur und regelmäßige Schulungen der Mitarbeiter.

Die Einführung eines Compliance-Management-Systems (CMS) erfordert ein unternehmensspezifisches Konzept, das Verantwortungsbereiche klar zuordnet und organisatorisch verankert. Die Größe und Struktur des Unternehmens bestimmen den Umfang der notwendigen Maßnahmen.

Praxis-Tipp: Implementierung eines Compliance-Management-Systems

Der Aufbau eines CMS sollte systematisch erfolgen:

  1. Entscheidung und Definition: Klare Entscheidung der Unternehmensführung zur Einführung eines CMS und Definition des Compliance-Begriffs im Unternehmenskontext.

  2. Risikobewertung: Durchführung einer Compliance-Risikoanalyse zur Identifizierung und Bewertung potenzieller Risiken.

  3. Festlegung von Verantwortlichkeiten: Definition der Verantwortungsbereiche und Organisation der Compliance-Funktion.

  4. Entwicklung von Richtlinien und Prozessen: Erstellung von Compliance-Richtlinien und Implementierung entsprechender Prozesse.

  5. Schulung und Kommunikation: Sensibilisierung und Schulung der Mitarbeiter sowie effektive Kommunikation der Compliance-Maßnahmen.

  6. Überwachung und Verbesserung: Kontinuierliche Überwachung des CMS und Anpassung an neue gesetzliche Anforderungen oder interne Veränderungen.

Ein gut etabliertes Compliance-Management-System trägt zur langfristigen Stabilität und zum positiven Image des Unternehmens bei

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