Häusliches Arbeitszimmer: Steuerliche Abzugsfähigkeit und Neuregelungen

Ein häusliches Arbeitszimmer ist ein Raum innerhalb der privaten Wohnung, der überwiegend für gedankliche, schriftliche oder organisatorische Arbeiten genutzt wird. Die steuerliche Abzugsfähigkeit von Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer ist an bestimmte Voraussetzungen gebunden. Als Steuerberater in München unterstützen wir Sie dabei, Ihre Aufwendungen korrekt abzusetzen und die geltenden Regelungen zu beachten.

Voraussetzungen bis 2022: Was Sie wissen müssen

Bis 2022 galten folgende Regelungen für die steuerliche Abzugsfähigkeit des häuslichen Arbeitszimmers:

  • Mittelpunkt der Tätigkeit: Unbegrenzter Abzug möglich, wenn das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten beruflichen oder betrieblichen Tätigkeit darstellt.
  • Kein anderer Arbeitsplatz: Bis zu 1.250 EUR abziehbar, wenn kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht.

Ihr Steuerberater in München hilft Ihnen dabei, diese Regelungen rückwirkend anzuwenden, falls sie für Ihre Steuererklärung relevant sind.

Neuregelungen ab 2023: Was ändert sich?

Ab 2023 gibt es neue Regelungen für das häusliche Arbeitszimmer:

  • Mittelpunkt der Tätigkeit: Unbegrenzter Abzug oder alternativ eine Pauschale von 1.260 EUR, wenn das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der Tätigkeit bildet.
  • Kein anderer Arbeitsplatz: Diese Regelung entfällt, und stattdessen kann die Homeoffice-Pauschale genutzt werden.

Ein Steuerberater in München unterstützt Sie dabei, diese neuen Regelungen optimal anzuwenden und Ihre steuerlichen Vorteile zu maximieren.

Abzugsverbot und Ausnahmen: Was nicht absetzbar ist

Ein Abzugsverbot gilt für Räume, die keine eigenständigen Arbeitszimmer sind, wie z. B. Arbeitsecken. Betriebs-, Lager- und Ausstellungsräume fallen nicht unter dieses Verbot und sind als Betriebsausgaben abzugsfähig. Ein Steuerberater in München kann Ihnen helfen, diese Unterscheidungen korrekt zu treffen und Ihre steuerlichen Ansprüche geltend zu machen.

Praxisbeispiele: Wann ist das Arbeitszimmer absetzbar?
  • Kein Arbeitszimmer: Praxisräume von Ärzten oder Anwälten sind keine Arbeitszimmer und unterliegen nicht dem Abzugsverbot.
  • Lehrer: Aufwendungen für das Arbeitszimmer eines Lehrers sind abziehbar, wenn kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht und das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der Tätigkeit darstellt.

Ihr Steuerberater in München kann Sie in verschiedenen Szenarien individuell beraten, um sicherzustellen, dass Ihre Aufwendungen korrekt berücksichtigt werden.

Nutzung durch mehrere Personen: Aufteilung der Abzugsfähigkeit

Wenn mehrere Steuerpflichtige dasselbe häusliche Arbeitszimmer nutzen, ist die Abzugsfähigkeit personenbezogen. Jeder kann seine Aufwendungen bis zur Höchstgrenze geltend machen, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind. Ein Steuerberater in München hilft Ihnen dabei, die Aufwendungen korrekt zu erfassen und geltend zu machen.

Aufzeichnungspflichten und Veräußerungsgewinne

Für die steuerliche Anerkennung müssen alle Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer detailliert aufgezeichnet werden. Dazu gehören Finanzierungskosten, Verbrauchskosten wie Wasser- und Energie sowie Abschreibungsbeträge. Beim Verkauf einer Immobilie innerhalb von zehn Jahren nach Anschaffung ist der Gewinn, der auf das Arbeitszimmer entfällt, steuerfrei.

Ein Steuerberater in München unterstützt Sie bei der korrekten Aufzeichnung und Berechnung der steuerlichen Auswirkungen.

Wenn sie Fragen zu weiteren Steuerbegriffen haben – werfen Sie einen Blick in unsere umfassende Steuerliche Infothek .

Hinweis:

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