Was ist ein Bachelorand?

Ein Bachelorand ist ein Student, der seine schriftliche Abschlussarbeit im Rahmen eines Bachelorstudiums an einer Hochschule oder Berufsakademie verfasst. Oft arbeiten Bacheloranden in Kooperation mit Unternehmen, die ihre Ressourcen zur Verfügung stellen und im Gegenzug die Nutzung der Arbeitsergebnisse regeln. In manchen Fällen wird den Bacheloranden eine Vergütung gezahlt. Ein Steuerberater in München hilft Ihnen, die rechtlichen und steuerlichen Aspekte solcher Kooperationen richtig zu verstehen.

Arbeitsrechtliche Einordnung: Sind Bacheloranden Arbeitnehmer?

Bacheloranden gelten in der Regel nicht als Arbeitnehmer, da sie keine verwertbare Arbeitsleistung für das Unternehmen erbringen. Ihr Hauptziel ist die Erstellung der Abschlussarbeit, und sie arbeiten meist selbstständig, ohne in die betriebliche Hierarchie integriert zu sein. Selbst wenn ein Honorar gezahlt wird, gilt es nicht als Vergütung für Arbeitsleistung, sondern für die Erstellung der Arbeit. Damit fällt auch das Mindestlohngesetz nicht an.

Praxis-Tipp: Bacheloranden und Unternehmen sollten in ihrer Vereinbarung festlegen, wie die Nutzung der Arbeitsergebnisse erfolgt und ob eine Sperrfrist für vertrauliche Informationen des Unternehmens nötig ist.

 

Illustration Steuerberater München

Lohnsteuerliche Behandlung von Bacheloranden

Ob Bacheloranden lohnsteuerpflichtig sind, hängt davon ab, ob sie als Arbeitnehmer gelten. Dies ist dann der Fall, wenn sie weisungsgebunden sind und in den Betrieb integriert werden. In den meisten Fällen arbeiten Bacheloranden jedoch eigenständig und haben nur gelegentlich Kontakt mit dem Unternehmen, um Material zu sammeln oder Besprechungen durchzuführen. Daher gilt das Entgelt in der Regel nicht als Arbeitslohn. Ein Steuerberater in München hilft Ihnen, den Status richtig zu prüfen.

Im Unterschied dazu gelten Doktoranden, die neben ihrer Doktorarbeit für ein Unternehmen arbeiten, häufig als Arbeitnehmer. Ihre Vergütung wird dann als Arbeitslohn behandelt, während Promotionsstipendien unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei sein können.

Sozialversicherung: Keine Versicherungspflicht für Bacheloranden

Bacheloranden sind in der Regel nicht sozialversicherungspflichtig, da sie keine verwertbare Arbeitsleistung erbringen und daher nicht als abhängig Beschäftigte gelten. Selbst wenn eine Vergütung gezahlt wird, fallen keine Sozialversicherungsbeiträge an. Unternehmen müssen in diesen Fällen auch keine entsprechenden Meldungen an die Sozialversicherungsträger vornehmen.

Vereinbarungen und Arbeitsverhältnisse: Worauf Unternehmen achten müssen

Die Vereinbarung zwischen dem Unternehmen und dem Bacheloranden sollte klar regeln, dass der Bachelorand die Abschlussarbeit zur Nutzung durch das Unternehmen erstellt. Meist arbeitet der Bachelorand dabei selbstständig, und das Unternehmen stellt lediglich Betriebsmittel und Zugang zu Informationen bereit. Der Umgang mit geistigem Eigentum oder Erfindungen des Bacheloranden sollte ebenfalls in der Vereinbarung festgelegt werden.

Wenn sie Fragen zu weiteren Steuerbegriffen haben – werfen Sie einen Blick in unsere umfassende Steuerliche Infothek .

Hinweis:

Die bereitgestellten Informationen geben und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Diese Informationen können eine individuelle Beratung im Einzelfall nicht ersetzten. Alle Informationen und Angaben haben wir nach besten Wissen zusammengestellt. Obwohl sie mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt wurden, kann eine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit nicht übernommen werden.

Obiges Bild ist KI-generiert