Was ist ein Haushaltsscheck?

Das Haushaltsscheckverfahren ist ein vereinfachtes Melde- und Beitragsverfahren für Sozialversicherungsabgaben, das ausschließlich für private Haushalte gilt, die geringfügig beschäftigte Haushaltshilfen einstellen. Es ermöglicht eine unkomplizierte Anmeldung und Abwicklung der Sozialabgaben über die Minijob-Zentrale, die als zentrale Einzugsstelle fungiert. Die Beschäftigung muss dabei haushaltsnahe Tätigkeiten umfassen, die typischerweise von Familienmitgliedern erledigt werden, wie Reinigung, Wäschepflege oder Gartenarbeit. Arbeitgeber müssen ein Lastschriftmandat für die automatische Abbuchung der Abgaben erteilen, wodurch der bürokratische Aufwand reduziert wird.

Steuerlich profitieren Arbeitgeber durch eine pauschale Lohnsteuer von 2 %, sofern sie die Rentenversicherungsbeiträge abführen, oder alternativ durch eine 20 %ige Einkommensteuerermäßigung. Die Lohnsteuer wird zusammen mit den Sozialabgaben an die Minijob-Zentrale gemeldet und abgeführt. Die Steuerermäßigung für haushaltsnahe Minijobs kann in der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden, wofür die Minijob-Zentrale jährlich eine Bescheinigung über die gezahlten Abgaben ausstellt. Das Haushaltsscheckverfahren unterscheidet sich vom regulären Meldeverfahren durch reduzierte Arbeitgeberpflichten, da keine eigenständige Berechnung der Beiträge notwendig ist.

Für geringfügige Beschäftigungen im Privathaushalt gelten grundsätzlich dieselben sozialversicherungsrechtlichen Regelungen wie für gewerbliche Minijobs. Die Sozialversicherungsbeiträge umfassen eine Pauschale von 5 % zur Kranken- und Rentenversicherung sowie Beiträge zur Unfallversicherung und Umlagen für die Entgeltfortzahlung im Krankheits- und Mutterschaftsfall. Eine Zusammenrechnung mehrerer geringfügiger Beschäftigungen kann zur Versicherungspflicht führen, wodurch das Haushaltsscheckverfahren nicht mehr angewendet werden kann. Die Beiträge werden halbjährlich fällig und von der Minijob-Zentrale direkt eingezogen.

Die Anmeldung einer Haushaltshilfe erfolgt über den Haushaltsscheck, der online oder in Papierform bei der Minijob-Zentrale eingereicht werden kann. Änderungen in der Beschäftigung, wie Lohnanpassungen oder das Ende des Arbeitsverhältnisses, müssen mit einem Änderungsformular gemeldet werden. Um den Verwaltungsaufwand für Arbeitgeber weiter zu minimieren, bietet die Minijob-Zentrale den Minijob-Manager als digitales Verwaltungstool an, mit dem alle Meldungen und Zahlungen online abgewickelt werden können.

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