Der Nießbrauch verleiht dem Berechtigten das Recht, eine Sache zu nutzen und die daraus entstehenden Erträge zu ziehen, ohne deren Eigentümer zu sein. Besonders häufig wird er im Zusammenhang mit Grundstücken genutzt, insbesondere bei vorweggenommener Erbfolge oder zur steuerlichen Gestaltung. Dabei kann der Nießbrauch Einkünfte auf andere Personen verlagern, um die Steuerprogression zu senken. Allerdings kann dies steuerliche Konsequenzen haben, die nicht immer bedacht werden, sodass ungewollte steuerliche Ergebnisse entstehen können.
Zivilrechtlich wird ein Nießbrauch bei beweglichen Sachen oder Rechten durch Übergabe oder Abtretung begründet, während bei Grundstücken eine notarielle Beurkundung und Eintragung ins Grundbuch erforderlich sind. Steuerlich anerkannt wird eine Nießbrauchsvereinbarung nur, wenn sie ernsthaft vereinbart und tatsächlich durchgeführt wird. Der Nießbraucher muss die Nutzung und Verwaltung der Sache übernehmen, um als Einkünfteerzieler zu gelten. Besondere Vorsicht ist bei Nießbrauchsvereinbarungen mit nahen Angehörigen geboten, da diese als Gestaltungsmissbrauch eingestuft werden können, wenn sie primär steuerlichen Zwecken dienen.

Es gibt verschiedene Nießbrauchsarten, darunter der Zuwendungsnießbrauch, der Vorbehaltsnießbrauch, der Vermächtnisnießbrauch und der Sicherungsnießbrauch. Beim Zuwendungsnießbrauch überlässt der Eigentümer einer anderen Person die Nutzung eines Vermögenswerts. Erfolgt dies unentgeltlich, verliert der Eigentümer oft das Recht auf steuerliche Abschreibung. Beim Vorbehaltsnießbrauch überträgt der Eigentümer das Eigentum an einer Sache, behält sich aber die Nutzung vor. Ein Vermächtnisnießbrauch wird durch Testament oder Erbvertrag eingeräumt, während der Sicherungsnießbrauch vor allem als Absicherung für bestehende Verpflichtungen dient.
In der Praxis gibt es zudem spezielle Formen wie den Bruttonießbrauch, bei dem der Nießbraucher keine Kosten trägt, und den Nettonießbrauch, bei dem er für laufende Kosten aufkommt. Auch der Quotennießbrauch, bei dem der Nießbraucher nur einen Teil der Erträge erhält, kann steuerliche Relevanz haben. Entscheidend für die steuerliche Anerkennung ist, dass der Nießbraucher in wesentlichen wirtschaftlichen Entscheidungen mitwirken kann. Die steuerlichen Folgen eines Nießbrauchs sollten daher genau geprüft werden, insbesondere bei Vereinbarungen innerhalb der Familie oder mit verbundenen Unternehmen.
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