Das Einkommensteuergesetz unterscheidet sieben Einkunftsarten: Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb, selbständiger und nichtselbständiger Arbeit, Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung sowie sonstige Einkünfte gemäß § 22 EStG. Diese Unterscheidung ist entscheidend für die steuerliche Behandlung, da jede Einkunftsart eigene Regelungen zur Ermittlung der Einkünfte und zur Berücksichtigung von Ausgaben vorsieht. Während beispielsweise Einkünfte aus Gewerbebetrieb durch Betriebsvermögensvergleich oder Einnahmen-Überschuss-Rechnung ermittelt werden, erfolgt die Besteuerung von Kapitalerträgen meist pauschal über die Abgeltungsteuer. Auch Freibeträge, Werbungskosten und Betriebsausgaben variieren je nach Einkunftsart. Die richtige Einordnung ist daher essenziell für eine korrekte Steuererklärung und die Nutzung steuerlicher Vorteile.

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